Geldknappheit im Alter
June 19th, 2009Zweifelsohne nimmt die gesetzliche Altersrente die wichtigste Rolle im Hinblick auf die Absicherung im Alter ein. Schließlich erwirbt jeder, der Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, Ansprüche auf eine eigene Rente, die er dann ab einem bestimmten Alter nutzen kann. Allerdings wird sich die Höhe dieser Rente langfristig deutlich reduzieren. Dies begründet sich recht einfach damit, dass die Ausgaben der Rentenkasse höher liegen werden als deren Einnahmen, denn eine immer ältere Gesellschaft bringt mit sich, dass Renten immer länger ausbezahlt werden müssen, während auf der anderen Seite in Zeiten mit hohen Arbeitslosenquoten und überschaubaren Geburtenraten immer weniger Beitragszahler nachrücken. Da sich auch der Gesetzgeber der zunehmenden Bedeutung einer privaten Altersabsicherung durchaus bewusst, wurden zwei Modelle entwickelt, die staatlich gefördert werden. Für diejenigen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, ist die Riesterrente sicher eine interessante Lösung.
Neben der Grundzulage gewährt der Gesetzgeber weitere Zuschüsse wie beispielsweise Kinderzulagen oder den Berufseinsteigerbonus und neben Arbeitnehmern können beispielsweise auch Beamte, Eltern im Erziehungsurlaub oder Empfänger von Arbeitslosengeld oder Krankengeld von der Riesterförderung profitieren. Allerdings können Selbstständige und teils auch Besserverdienende nicht per Riester gefördert werden. Für diesen Personenkreis wurde die Rürup Rente eingeführt. Hier gewährt der Gesetzgeber zwar keine Zulagen, ermöglicht jedoch eine deutliche Senkung der Steuerlast. Die Beiträge, die in die Rüruprente fließen, können bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Derzeit sind die Beiträge zwar nicht in vollem Umfang abzugsfähig, sondern im Jahr 2009 nur zu 68 Prozent, allerdings erhöht sich der abzugsfähige Anteil in den Folgejahren in jeweils Zweiprozent-Schritten.
Zu den wesentlichen Vorteilen der Rürup Rente gehört, dass die staatliche Förderung nicht an die Höhe der Beiträge gebunden ist, also keine Mindestbeiträge wie etwa bei der Riesterrente erforderlich sind. Zudem kann das Guthaben jederzeit durch Sondereinzahlungen aufgestockt werden. Während der Ansparphase ist das Guthaben außerdem vor dem Zugriff Fremder geschützt. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass das Geld ausschließlich für die eigene Absicherung im Alter angelegt wird, wird es nicht als Vermögen gewertet und ist somit sowohl vor einer Pfändung im Insolvenzfall geschützt als auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II gesichert. Im Gegenzug ist allerdings auch keine vorzeitige Kündigung, Beleihung oder Übertragung möglich. Eine Vererbung kann nur an den Ehepartner oder an Kinder erfolgen, die Anspruch auf Kindergeld haben, sofern ein entsprechender Hinterbliebenschutz vereinbart wurde. Hinzu kommt, dass die Auszahlung frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen kann und kein Kapitalwahlrecht besteht. Das bedeutet, dass die Rürup-Rente nur als Monatsrente bezogen werden kann, auch Entnahmen von größeren Teilbeträgen sind ausgeschlossen.