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Was ist eine Nachfinanzierung?

June 19th, 2009

Im Rahmen einer Baufinanzierung wird der Finanzierungsbedarf ermittelt, der grundsätzlich alle die Kosten aufführt, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen. Neben dem eigentlichen Kaufpreis oder den geplanten Kosten für das Errichten oder Sanieren des Objektes werden auch weitere Kosten beispielsweise für Makler, Notar und Grundbuchamt oder für Neuanschaffungen berücksichtigt. Dennoch kann sich im Verlauf der Bauphase ergeben, dass das kalkulierte Kapital nicht ausreicht, um das Bauvorhaben zu Ende zu bringen, beispielsweise dann, wenn durch unvorhergesehene, jedoch notwenige Baumaßnahmen Mehrkosten entstanden sind.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Nachfinanzierung zu beantragen, in deren Rahmen das zusätzlich benötigte Kapital zur Verfügung gestellt wird. Dabei ist eine Nachfinanzierung nicht mit einer Anschlussfinanzierung zu verwechseln. Eine Anschlussfinanzierung kommt dann zum Tragen, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und die Kreditkonditionen neu verhandelt werden. In den meisten Fällen werden die Zinssätze für Baufinanzierungen nicht für die gesamte Laufzeit, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum fest vereinbart. Da die wenigsten Bauherren die verbliebene Restschuld zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Zinsbindung endet, vollständig tilgen können, wird eine entsprechende Anschlussfinanzierung vereinbart, wodurch eine Anschlussfinanzierung letztlich die Fortführung des bestehenden Darlehens zu meist leicht veränderten Konditionen ist. In aller Regel erfolgt die Absicherung einer Baufinanzierung durch die Eintragung einer Grundschuld. Dabei wird derjenige, der den größten Anteil an der Finanzierung trägt, an erster Stelle im Grundbuch eingetragen. Eine Nachrangfinanzierung, von der meist auch im Zusammenhang mit Nachfinanzierungen gesprochen wird, ist eine Finanzierung, die nicht an erster Stelle in Abteilung III des Grundbuches, sondern entsprechend nachrangig, also beispielsweise an zweiter oder dritter Stelle eingetragen wird. Das Risiko für den Finanzierungsgeber bei einer Nachrangfinanzierung ist höher, weshalb Nachrangfinanzierungen in den meisten Fällen zu höheren Zinssätzen vergeben werden. Das erhöhte Risiko erklärt sich dadurch, dass die Reihenfolge der Grundbucheinträge auch darüber entscheidet, in welcher Reihenfolge Darlehen bedient werden. Kommt es beispielsweise zu einer Zwangsversteigerung erhalten die Gläubiger ihr Geld in der Reihenfolge zurück, wie sie im Grundbuch eingetragen sind. Das bedeutet, derjenige, der an erster Stelle steht, wird vorrangig bedient, alle weiteren Gläubiger nur dann, wenn noch Geld verblieben ist. Durch die Einträge im Grundbuch sichert sich der Finanzierungsgeber das Grundpfandrecht, wobei hier zwischen der Grundschuld und einer Hypothek unterschieden wird.

Die Grundschuld bezeichnet das Recht an einer Sache, im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung somit das Recht an der finanzierten Immobilie, und ergibt sich aus der Höhe der Darlehenssumme unter Berücksichtigung weiterer Faktoren. Eine Hypothek steht in Verbindung mit einer persönlichen Forderung gegenüber dem Finanzierungsnehmer und ist somit an ein bestimmtes Darlehen geknüpft. Im Gegensatz zur Grundschuld, die nach Darlehenstilgung auch für weitere Finanzierungen verwendet werden kann, erlischt eine Hypothek, wenn die Rückzahlung vollständig abgeschlossen ist.

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